Allgemeine Geschäftsbedingungen
OPUS translation services – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Übersetzungsbüro OPUS translation services, mit Hauptsitz in Trier, Deutschland (im Weiteren “OPUS translation services”) und dem Kunden. Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass OPUS translation services dies im Einzelfall ausdrücklich anerkennt. Diesbezüglich ist Schriftform erforderlich.
2. Auftragserteilung
2.1 OPUS translation services erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer Übersetzung.
2.2 Preise und Liefertermine können jederzeit widerrufen werden, falls OPUS translation services vor Erstellung des Angebots noch nicht den vollständig zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text einsehen konnte.
2.3 Mit Annahme des Angebotes kommt ein Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und Übersetzungsbüro zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Angebot in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt und wenn die entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung vom OPUS translation services an den Kunden übersandt worden ist.
2.4 Für OPUS translation services kann jede natürliche oder juristische Person als Auftraggeber gelten, die ihm einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Namen und Anschrift sie OPUS translation services bei Auftragserteilung mitteilt.
2.5 OPUS translation services kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.
2.6 Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsbüros sind erst nach schriftlicher Bestätigung OPUS translation services rechtsverbindlich.
2.7 OPUS translation services ist bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers befugt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auftragsausführung vom Auftraggeber einen Vorschuss zu verlangen.
3. Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung
3.1 OPUS translation services fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert OPUS translation services eine Arbeitsübersetzung. OPUS translation services verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.
3.2 OPUS translation services ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu OPUS translation services.
3.3 OPUS translation services liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten Form. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.
3.4 Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Kunden.
3.5 OPUS translation services wird die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist.
3.6 Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. OPUS translation services verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.
3.7 Falls bei bestimmten Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, OPUS translation services diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.
3.8 Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei OPUS translation services. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden.
4. Lieferfristen
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Lieferfristen vorläufig. OPUS translation services unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte es feststellen, dass es eine Lieferfrist nicht einhalten kann.
4.2 Kann OPUS translation services eine bestimmte schriftlich vereinbarte Lieferfrist aus anderen als sich seiner Kontrolle entziehenden Gründen nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist das Übersetzungsbüro jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.
4.3 Die Auslieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per Post, Telefax, Telex, Kurier, Modem und/oder Internet, usw. als ausgeführt.
4.4 Die Auslieferung von Daten per E-Mail gilt als zum Zeitpunkt der gemeldeten Versandbestätigung durch das Medium als erfolgt.
4.5 Der Auftraggeber unterstützt OPUS translation services bei der Auftragsausführung, indem er in vernünftigem Rahmen alle erforderlichen oder wünschenswerten Maßnahmen im Hinblick auf die rechtzeitige Auftragsausführung ergreift.
4.6 Der Auftraggeber bemüht sich nach besten Kräften, die Auslieferung des nach Maßgabe des Vertrags vom Übersetzungsbüro gefertigten Produkts zu erleichtern. Jede Annahmeverweigerung des Produkts des Übersetzungsbüros stellt eine Leistungsstörung seitens des Auftraggebers dar, und die Bestimmungen von Absatz 7.3 finden entsprechend Anwendung, auch wenn keine ausdrückliche Annahmeaufforderung erfolgte.
5. Änderung und Annullierung von Aufträgen
5.1 Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluß wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist OPUS translation services berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit.
5.2 Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist OPUS translation services berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu fordern. OPUS translation services stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.
5.3 Sollte OPUS translation services für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann es dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50% des angegebenen Preises in Rechnung stellen.
6. Nutzungsrechte
6.1 OPUS translation services überträgt dem Kunden – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechte an der Übersetzung. Der Kunde darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies OPUS translation services vorher anzuzeigen, und ohne dass eine Zustimmung von OPUS translation services erforderlich ist.
7. Preise und Zahlung
7.1 Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.
Die in den Angeboten genannten Preise gegenüber dem Kunden sind Netto-Preise exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Übersetzungen werden grundsätzlich nach Zeilenanzahl in der Ausgangssprache sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit und Fachbereich der Übersetzung berechnet, es sei denn, für einen Auftrag wird im voraus ein Pauschalhonorar vereinbart. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilenpreis multipliziert mit der Zeilenanzahl den Mindestsatz nicht übersteigt.
7.3 Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. OPUS translation services stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind innerhalb von 8 Tagen zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist OPUS translation services berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist OPUS translation services berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls OPUS translation services in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist OPUS translation services berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, OPUS translation services nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.
8. Abnahme und Gewährleistung
8.1 Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber OPUS translation services zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
8.2 Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
8.3 Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.
8.4 Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde OPUS translation services eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat OPUS translation services das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.
8.5 Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht.
9. Haftung
9.1 OPUS translation services haftet ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines dem Übersetzungsbüro zuzuordnenden Fehlers ist. OPUS translation services haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie Folgeschaden, Gewinnausfall oder Schaden auf Grund von Verzögerungen.
9.2 Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den Rechnungswert des betreffenden Auftrags beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf das Doppelte des Rechnungwertes der schadenstiftenden Leistung beschränkt. Die Haftung des Übersetzungsbüros ist jedoch auf jeden Fall auf maximal 1.000 Euro beschränkt. Die Haftungsgrenze verringert sich auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen den verursachten Schaden versichert ist.
9.3 Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Texts entbindet OPUS translation services von jeglicher Haftung.
9.4 Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines vom OPUS translation services zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der vom OPUS translation services gelieferten Übersetzung/bearbeiteten Version derselben die Gefahr von Körperverletzungen birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
9.5 OPUS translation services haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. OPUS translation services haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch (a) den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder (c) durch etwaige Computerviren in den vom OPUS translation services gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden.
9.6 OPUS translation services haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird.
9.7 Der Auftraggeber sichert OPUS translation services Freistellung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede Haftung des Übersetzungsbüros auf Grund dieses Absatzes aus.
9.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, OPUS translation services gegen sämtliche Ansprüche Dritter auf Grund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags schadlos zu halten.
10. Auflösung
10.1 OPUS translation services ist, ohne gegenüber dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu sein, berechtigt, den Vertrag (insgesamt oder teilweise) zu kündigen oder seine Erfüllung aufzuschieben, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt sowie bei Insolvenz, Moratorium oder Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers. OPUS translation services ist in diesen Fällen ferner dazu berechtigt, den Auftraggeber zur unverzüglichen Zahlung aufzufordern.
10.2 Kann OPUS translation services seinen Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist es berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Solche Umstände beinhalten u.a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von Internet-Providern oder andere Ereignisse höherer Gewalt.
10.3 Sollte OPUS translation services auf Grund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten und Unkosten verpflichtet.
11. Rechte Dritter und Freistellung
11.1 Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen. OPUS translation services ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.
11.2 Der Kunde stellt OPUS translation services und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.
12. Werberecht
12.1 OPUS translation services ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Der Vertrag gilt als in Deutschland ausgefertigt und unterliegt deutschem Recht.
13.2 Gerichtsstand für die Schlichtung von Streitigkeiten ist Trier, Deutschland.
14. Online-Streitbeilegung gemäß Art 14 Abs. 1 ODR-Verordnung und § 36 f. VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereit. Die OS-Plattform ist eine webbasierte Plattform, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurde. Ihr Ziel ist es, Verbrauchern und Händlern zu helfen, ihre vertraglichen Streitigkeiten über Online-Käufe von Waren und Dienstleistungen außergerichtlich und kostengünstig zu lösen.
Die OS-Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
[Stand: Januar 2022]